Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Leistungsgegenstand
1.1
Erdenkäufer Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und
Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2
Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch
den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3
Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche
Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
§ 2
Training
2.1
Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen
ausdrücklich vereinbart werden.
Eine Trainingseinheit wird mit **** zzgl.- MwSt. berechnet.
2.2
Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche
Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3
Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch Erdenkäufer Personal Training, möglich.
§ 3
Sonstige Leistungen
3.1
Erdenkäufer Personal Training steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen
7.00 und 22.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon,
Fax und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Erdenkäufer Personal Training. Unberührt hiervon bleiben individuelle Vereinbarungen.
§ 4
Haftung
4.1
Erdenkäufer Personal Training schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der
nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungs-
gehilfen beruht.
4.2
Eine eventuelle Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als
Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3
Erdenkäufer Personal Training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine
etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4
Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Erdenkäufer Personal Training
vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Erdenkäufer Personal
Training übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen
erhalten hat.
4.5
Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Erdenkäufer Personal Training um etwaigen gesetzlichen
Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
4.6
Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
§ 5
Zahlungsbedingungen
5.1
Die Abrechnung der ersten 10 Trainingseinheiten erfolgt , soweit nicht anders vereinbart, im voraus. Alle weiteren Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsende oder nach vier Personal Training Stunden im voraus abgerechnet.
5.2
Der Klient erhält von Erdenkäufer Personal Training eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb
von 5 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung
der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
5.3
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Erdenkäufer Personal Training behält sich eine Änderung der
Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens
vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
§ 6
Sonstige Kosten
6.1
Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere
Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2
Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen
Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des
jeweiligen Dienstleisters.
6.3
Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung
auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4
Kauft Erdenkäufer Personal Training im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die
Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Erdenkäufer Personal Training.
§ 7
Verhinderung und Ausfall
7.1
Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn
abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller
Höhe berechnet.
7.2
Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände
(Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit
gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die
Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
7.3
In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten
ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
§ 8
Ersatzansprüche
8.1
Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Erdenkäufer Personal Training können keine Ersatzansprüche
geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf
Wunsch erstattet.
§ 9
Datenschutz
9.1
Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Erdenkäufer Personal Training gespeichert und
ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2
Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten
gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 10 Geheimhaltung
10.1
Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Erdenkäufer Personal
Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2
Erdenkäufer Personal Training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und
Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu
bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
11.1
Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als
verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten
Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
11.2
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über
die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige
beeinträchtigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes
bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den
Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg
möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.3
Als Gerichtsstand wird Nürnberg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
|